: Geldstrafe für Wasserskiler
Zu einer Geldstrafe von 7.200 Mark wegen fahrlässiger Körperverletzung hat das Amtsgericht Jever den Betreiber einer Wasserski-Anlage in Hooksiel (Kreis Friesland) jetzt verurteilt. Ein Wassersportler aus Bremen war 1994 auf einen Holzpfahl unter dem Wasserspiegel geprallt, hatte sich schwer verletzt und ist seitdem querschnittsgelähmt. Der Wasserski-Unternehmer hatte einen Steg versetzt und hatte den Pfahl im Wasser vergessen. dpa
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