■ Dokumentation: BgVV gegen Müsliriegel
Der „Einsatz von Hanf in Lebensmitteln kann gesundheitlich problematisch sein“, titelte das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) seine Pressemitteilung von Ende Oktober diesen Jahres, die für eine Eruption im Hanfhandel sorgte. Darunter steht: „BgVV empfiehlt Begrenzung der täglichen Aufnahme an Tetrahydrocannabinol.“
Das Schreiben zitiert das auf Antrieb des US-amerikanischen Kiffer-Feindes Harry Anslinger begründete „United Nations International Narcotics Control Board“. Das habe „dahingehende Bedenken geäußert, daß der Einsatz von Hanf in Lebensmitteln die Bereitschaft zum Konsum illegaler Hanfprodukte erhöhen und den Maßnahmen zur Einschränkung des Drogenmißbrauchs entgegenwirken könnte.“ Vom Hanfriegel-Knusperfan geradewegs zum Kiffer und dann auch schon alsbald als Junkie in die Gosse – der Verdacht, daß sich dahinter mehr (Partei-)Politik als wissenschaftlicher Anspruch verbirgt, soll nicht gerade ausgeräumt werden.
„Beim Menschen wurde nach oraler Aufnahme eine Vielzahl von unerwünschten Wirkungen beobachtet. Dazu gehört neben dem Einfluß auf das zentrale Nervensystem mit Schwindel, Bewußtseinsstörungen, Schlaflosigkeit, Übelkeit, Euphorie und Angstgefühlen, die Erhöhung der Herzfrequenz. Frank Hoffmann
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), Pressemitteilung Nr. 26/97 vom 22.Oktober 1997.
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