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Wagenburg muß weg

■ Gericht: Zu untypisch für Bebauungsplan

Die Bewohner der Wagenburg an der Revaler Straße in Friedrichshain sollen nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichts erneut umziehen. Die Brache, auf der die Wagenburg angesiedelt ist, habe der Bezirk zwar als Wohngebiet ausgewiesen, erklärte Karsten-Michael Ortloff, Vorsitzender Richter der Kammer, die „alternative Wohnform“ entspreche aber nicht „einem Wohnen in typisierter Weise“. Die Ansiedlung verstoße daher gegen Bau- und Nachbarschaftsrecht. Geklagt hatte der Miteigentümer eines Nachbargrundstücks, der dort Eigentumswohnungen errichten will. Die Wagenburgler waren erst im August von einem Grundstück an der Schillingbrücke in Friedrichshain umgezogen, weil dort ein Hotel errichtet wird. Der Bezirk hatte mit den Rollheimern Pachtverträge für zunächst ein Jahr abgeschlossen. Laut Gerichtsbeschluß muß der Bezirk die Verträge zum 30. Juli 1998 kündigen. Die Frist sei so lang, um eine erneute Umsiedlung zu ermöglichen, erklärte Richter Ortloff. Für die Ansiedlung einer Wagenburg müsse der Bezirk ein Grundstück im Bebauungsplan für „Sondernutzung“ ausweisen. ga

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