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Mädchen darf vielleicht Raven Frederike heißen

Frankfurt/Main (AP) – Die „natürliche Ordnung der Geschlechter“ bei der Namensgebung beschäftigt nicht nur zukünftige Eltern, sondern auch die Gerichte: Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt darf ein Mädchen womöglich doch Raven Frederike genannt werden, obwohl der Vorname in den Niederlanden nur für Jungen verwendet wird. Dafür muß allerdings geprüft werden, ob der Vorname in den USA oder Neuseeland auch als Mädchenname verwendet wird, wie dies die klagenden Eltern angegeben hatten. (Az.: 20 W 8/95)

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