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AStA bekommt Maulkorb verpaßt

■ Oberverwaltungsgericht untersagt politische Stellungnahmen

Bis zu 500.000 Mark Ordnungsgeld riskiert der AStA der Uni Bremen, wenn er sich in Zukunft zu Themen äußert, die in den Augen des Gerichts nichts mit dem Auftrag der Studi-Vertretung zu tun haben. Das ist die Essenz aus einem Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes in Bremen von letzter Woche. Zu den verbotenen Themen gehört die Castor-Bewegung, die Innere Sicherheit, die Arbeitsmarkt-, Ausländer- und Verkehrspolitik sowie Stellungnahmen zur Situation in Kurdistan und der Türkei. Der AStA darf in diesen Bereichen auch keine Gelder ausgeben.

„Ein Großteil unserer Arbeit wird damit unmöglich gemacht“, erklärten Petra Scharrelmann aus dem AStA-Vorstand. Damit hat der Antragsteller, ein Bremer Student, sein Ziel vorerst wohl erreicht. Der AStA solle sich nur noch zu direkt hochschulbezogenen Themen äußern, forderte der Student vor einem Jahr. In Bremen hat der AStA kein „allgemeinpolitisches Mandat“wie etwa in Berlin. Allerdings gibt das Bremer Hochschulgesetz dem AStA den Auftrag, die politische Bildung der Studenten zu fördern. Auch in anderen Städten sind Asten mit ähnlichen Entscheidungen in Bedrängnis gebracht worden. Bei jedem Flugblatt müssen sie jetzt mit Gerichtsärger rechnen. Der AStA kündigte Proteste gegen das Urteil an. cd

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