Prozeßurteil gegen Rolf D. erwartet

■ Anklage und Verteidigung fordern lebenslange Freiheitsstrafe

Oldenburg. Im Prozeß um den Mord an der zehn Jahre alten Kim aus Varel wird am kommenden Montag das Urteil für den 34 Jahre alten geständigen Angeklagten Rolf D. verkündet. Das teilte das Landgericht gestern mit. Die Urteilsverkündung war ursprünglich für den vergangenen Mittwoch geplant. Wegen Erkrankung des Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rolf Otterbein (54) mußte der Termin jedoch aufgehoben werden. Der Gesundheitszustand des Richters habe sich aber inzwischen gebessert, so das Gericht gestern.

Anklage, Nebenklage und Verteidigung haben eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Die Nebenklage fordert außerdem die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Nach Ansicht der Verteidigung sollte Rolf D. dagegen während der Strafhaft die Möglichkeit einer Therapie gegeben werden.

Rolf D. hat gestanden, die kleine Kim am 9. Januar in Varel gewaltsam entführt und in das Haus seiner Eltern nach Friesland) verschleppt zu haben. Dort mißbrauchte er die Zehnjährige und erdrosselte sie anschließend. Büßen soll Rolf D. mit der beantragten lebenslänglichen Freiheitsstrafe außerdem einen versuchten und einen vollendeten sexuellen Mißbrauch zweier minderjähriger Jungen. dpa