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Einnahmequelle futsch

■ BGH-Beschluß trifft auch den HSV

Der Beschluß kam nicht überraschend. Gestern entschied der Bundesgerichtshof (BGH), daß der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Fernsehrechte für Heimspiele im Fußball-Europapokal der Pokalsieger und im Uefa-Cup nicht mehr zentral vermarkten dürfe (siehe auch Seite 12 und 18). Das TV-Verwertungssystem sei ein „wettbewerbswidriges Kartell“.

Die Folge: Nur noch die in den beiden genannten internationalen Wettbewerben spielenden Clubs verdienen, alle anderen, nichtteilnehmenden Profivereine – also auch HSV und St. Pauli – gehen leer aus. In der Saison 1995/96 flossen von rund 55 Millionen Euro-TV-Mark fast ein Drittel an die Erst- und Zweitligisten.

HSV-Geschäftsführer Werner Hackmann hofft, „daß der DFB schon bald Initiativen ergreift“. Der Handlungsbedarf sei jedenfalls groß. Ohne eine vernünftige Lösung könnte der HSV gezwungen sein, Spieler zu verkaufen. tosch HSV – Wolfsburg: morgen um 15.30 Uhr, Volksparkstadion

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