: Kaisers Kriegsflagge bei der Bundeswehr erlaubt
■ ARD-Bericht über Nutzung der verbotenen Reichskriegsflagge von Hardthöhe dementiert
Bonn (dpa) – Die Hardthöhe hat die vom ARD-Magazin „Monitor“ erhobenen schweren Vorwürfe gegen Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) gestern zurückgewiesen. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Hans- Dieter Wichter, erklärte, daß es sich bei der von „Monitor“ in seiner gestrigen Ausstrahlung erwähnten „Reichskriegsflagge“ um die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und später des Deutschen Reiches, wie sie von 1867 bis 1921 verwendet worden sei, handle. Diese sei in den Kasernen der Bundeswehr nicht verboten, insbesondere wenn sie aus historischen Gründen gezeigt werde. Das Magazin hatte berichtet, daß Bundeswehrsoldaten nach wie vor die Symbolfahne von Rechtsradikalen und gewalttätigen Neonazis, die Reichskriegsflagge mit schwarzem Kreuz und Preußenadler, in Kasernen aufhängen dürften. Ein Erlaß, der dies bereits im Januar 1993 verbieten sollte, sei von Rühe nicht in Kraft gesetzt worden.
Überlegungen zu einem Verbot dieser Flagge seien verworfen worden, weil ihre Verwendung mit rechtsextremistischem Hintergrund im Bereich der Bundeswehr „nicht festzustellen“ war, sagte Wichter. Rühe warf „Monitor“ vor, es habe „völlig saumäßig recherchiert“. „,Monitor‘ ist nicht in der Lage, Flaggen auseinanderzuhalten.“
Das Zeigen der Reichskriegsflagge ist in sieben Bundesländern als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung verboten. Zu diesem Schritt hatten sich Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland entschlossen, nachdem Rechtsradikale die Fahne bei Demonstrationen als Symbol für extremen Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit mitgeführt hatten. Bundesweit ist die Verwendung der sogenannten Reichskriegsflagge des Naziregimes mit Hakenkreuz nach Paragraph 86 Strafgesetzbuch verboten.
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