: Prämien pünktlich bezahlen
„Versicherungsnehmer müssen ihre Prämien unbedingt fristgerecht bezahlen.“ Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) hin. Wird die erste Forderung der Assekuranz nicht pünktlich beglichen, könne der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Ist sie zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalles noch nicht überwiesen, muß der Versicherer für den Schaden nicht aufkommen, sofern keine vorläufige Deckungszusage erteilt wurde, wie beispielsweise bei der Autohaftpflicht üblich. Wird eine Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherungsschutz sogar rückwirkend verlorengehen. Der Versicherer muß in diesem Fall allerdings eine eindeutige Warnung auf dem Versicherungsschein vermerken. Wird eine Folgeprämie nicht pünktlich bezahlt, kann der Versicherer eine Zahlungsfrist festlegen. Tritt nach Ablauf dieser Frist ein Schadensfall ein, ohne daß die Prämie bezahlt wurde, muß der Versicherer den Schaden nicht begleichen. Daher sei „jedem Versicherten grundsätzlich zu raten“, so die AgV, „fällige Prämien sehr pünktlich zu überweisen“. Ein einziges Versäumnis könne zur Folge haben, daß „man im Schadensfall trotz jahrelanger Prämienzahlung mit leeren Händen dasteht“. alo
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