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Ansprüche abgelehnt

■ Weiter keine Entschädigung für Angehörige griechischer Opfer des Nationalsozialismus

Bonn (Reuters) – Die Bundesregierung wird Angehörigen von griechischen NS-Opfern keine Entschädigung zahlen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der PDS heißt es, sie erkenne das diesbezügliche Urteil eines griechischen Gerichts nicht an. Das Landgericht in Livadia hatte die Bundesrepublik Ende Oktober 1997 wegen Kriegsverbrechen im Jahr 1944 zur Zahlung von umgerechnet 60 Millionen Mark verurteilt. Die Bundesregierung begründete ihre Haltung damit, daß das Verfahren dem Grundsatz der Staatenimmunität widerspreche und daher nicht zulässig sei. Das Landgericht Bonn habe zudem Ende Juni 1997 mehrere Klagen griechischer Staatsangehöriger abgewiesen. Die Bundesregierung sei grundsätzlich der Auffassung, daß Forderungen nach finanzieller Entschädigung 50 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Berechtigung verloren hätten. Die Kläger wollen jetzt den Internationalen Gerichtshof in Den Haag oder den Europarat anrufen.

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