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Eltern zu Recht gemahnt

■ Kita-Gebühren-Urteil nicht rückwirkend

Der größere Teil der 1.000 Vollstreckungs-Ankündigungen, die die Landeshauptkasse Anfang Dezember an Eltern von Kita-Kindern verschickt hat, sind rechtens, jedenfalls nach Ansicht der Behörde. Das versicherte der Sprecher der Sozialbehörde, Olaf Joachim, gegenüber der taz.

Die Mahnbescheide beziehen sich auf das vergangene Kita-Jahr 1996/97. Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Anfang Juni festgestellt, daß die damals geltende Gebührenordnung „nichtig“ist, allerdings gilt das nach dem Urteilsspruch nicht rückwirkend: „Erhebliche Belange des Allgemeinwohls“erforderten es nach Ansicht des Gerichts, daß der Behörde eine Neuberechung der Gebühren im laufenden Kita-Jahr erspart würde, Das bedeutete, daß die Kita- und Hort-Eltern auch nach dem OVG-Urteil bis Ende Juli die überhöhten Gebühren bezahlen mußten – nur für den kleinen Kreis der Kläger und derer, die förmlich Widerspruch eingelegt hatten, gelten die neuen Sätze auch rückwirkend.

In Erwartung des Urteils hatten offenbar viele Eltern aber schon im Vorfeld ihre Zahlungen eingestellt – nach Ablauf einer Schamfrist hat die Sozialbehörde der Landeshauptkasse Ende November grünes Licht gegeben, die Rückstände einzutreiben.

Ein Fall sei anders gelagert, räumte der Behördensprecher ein: Eltern hatten den Gebührenbescheid nach der alten Ordnung für das neue Kita-Jahr bekommen, ohne daß dieser korrigiert worden war. Ein Gebührendbescheid sei in diesem Falle „gültig“, aber „inhaltlich falsch“, erklärte Joachim. Die Behörde prüfe, wie es dazu kommen konnte und ob es mehrere Fälle dieser Art gibt. K.W.

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