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Regelung für NS-Opfer

■ Bundesregierung und JCC einig über Zahlungen an Holocaust-Überlebende

Berlin/Bonn (AP) – Die Bundesregierung hat sich mit den Vertretern von Überlebenden des Holocaust in Osteuropa offenbar über die Modalitäten einer Entschädigung endgültig geeinigt. Kanzleramtschef Friedrich Bohl hat in der vergangenen Woche mit Vertretern der Jewish Claims Conference (JCC) vereinbart, daß Deutschland von 1999 an bis zum Jahr 2002 jährlich 50 Millionen Mark, insgesamt also 200 Millionen, in eine Stiftung der JCC zahle, hieß es. Ein Regierungssprecher lehnte es ab, sich zu einem entsprechenden Bericht äußern. Die Bundesregierung wird heute offiziell Stellung nehmen.

Die jüdische Organisation wird die Gelder an schätzungsweise 18.000 Opfer weiterleiten. Voraussetzung für die Zahlung ist dem Berliner Tagesspiegel zufolge, daß ein Überlebender des Völkermords an den Juden bisher keine anderen Entschädigungen erhalten hat, sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet, eine Mindestzeit in einem Konzentrationslager inhaftiert war oder in einem Ghetto leben mußte.

Im Gegensatz zu Überlebenden in westlichen Ländern haben die Betroffenen im Machtbereich der früheren Sowjetunion bisher weder individuelle Entschädigungen noch Renten erhalten. Mit der jetzigen Regelung, über die die taz bereits berichtete, kann die Bundesregierung formal bei ihrer Auffassung bleiben, daß die Betroffenen keine regelmäßigen individuellen Entschädigungszahlungen erhalten sollen.

Die Gesamtsumme ermöglicht eine monatliche Zahlung von rund 250 Mark. Dies sei die Hälfte des Betrags für NS-Opfer im Westen, schreibt der Tagesspiegel, doch JCC-Vertreter hätten sich mit Hinweis auf die Kaufkraftunterschiede schon früh mit Abstrichen einverstanden erklärt.

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