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Keine Bewährung für „Desertöre“

■ Hamburger Totalverweigerer soll sechs Monate ins Gefängnis

Hannelies Kögel, Richterin am Hamburger Landgericht, blieb sich treu. Mit gewohnt hohem Strafmaß beendete sie das Verfahren gegen den Totalverweiger Andreas Wieckhorst. Sechs Monate ohne Bewährung soll der 24jährige „Dienstflüchtling“ ins Gefängnis. Das Amtsgericht Wandsbek hatte erstinstanzlich die gleiche Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Da Wieckhorst vor dem Landgericht wenig Neigung zeigte, mögliche Bewährungsauflagen – sprich: sofortiger Dienstantritt – zu erfüllen, ließ Hannelies Kögel die Bewährungschance gleich unter den Richtertisch fallen. Kein Einzelfall: Die Rechtsprechung von Richterin Kögel fiel schon in der Vergangenheit dadurch auf, daß sie die erstinstanzlichen Urteile gegen Totalverweigerer regelmäßig nach oben korrigierte und die Bewährungsvorbehalte kassierte.

Rechtskräftig wird ihr Urteil gegen Wieckhorst erst, wenn das Oberlandesgericht (OLG) darüber entschieden hat, ob es einen von dem Verurteilten angekündigten Revisionsantrag zuläßt. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht: Schon mehrfach wurden Kögels Totalverweigerer-Urteile vom OLG für null und nichtig erklärt.

Zuletzt hielt ihre Urteilsbegründung, mit der sie 1992 den Totalverweigerer Gregor Maier für sechs Monate in den Bau schicken wollte, der juristischen Überprüfung nicht stand. Mehr als drei Monate auf Bewährung, befanden die Oberlandesrichter damals, seien als Strafmaß nicht angemessen. mac

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