Ibrahim und Abbas vor der Abschiebung

■ Bundesamt lehnt zweiten Asylfolgeantrag ab / Duldung läuft Ende Januar aus / Innenbehörde will abschieben / Neue Initiative am Schulzentrum Kornstraße / Letzter Strohhalm Grünen-Antrag

Die beiden togoischen Jugendlichen Ibrahim (15) und Abbas (17) A. müssen mit dem Ende ihrer Duldung am 31. Januar jederzeit damit rechnen, abgeschoben zu werden. Gestern bekamen die jungen Flüchtlinge erneut Post vom Bundesamt für die Anerkennung von Asylbewerbern. Darin heißt es: „Der Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens wird abgelehnt.“Damit hat auch der zweite Asylfolgeantrag der Jugendlichen keine Beachtung gefunden.

Das Bundesamt begründet seine Entscheidung in beiden Fällen damit, daß „der Antragsteller nichts vorgetragen hat, woraus sich eine Änderung der Sach- oder Beweislage ergeben würde“. Zudem bezieht sich die Bundesbehörde auf das Auswärtige Amt, nach dessen Erkenntnissen ein Asylantrag in Togo keine menschenrechtswidrige Behandlung zur Folge hätte. Auch die öffentlich geführte Debatte in Bremen um die zwei Jugendlichen führe zu keiner „besonderen Rückkehrgefährdung“.

Die Rechtsanwältin von Ibrahim und Abbas, Renate Blöhbaum, hat gegen diesen Beschluß des Bundesamtes inzwischen Klage eingereicht. Da diese aber keine aufschiebende Wirkung hat, wurde zudem eine einstweilige Verfügung beantragt. Darüber muß jetzt das Bremer Verwaltungsgericht entscheiden, das sich jedoch in der Vergangenheit gegen solche Anträge eher gesperrt hat. Blöhbaum beruft sich in ihrer Klage auf eben jene öffentlichen Solidaritätsaktionen vor allem des Schulzentrums Kornstraße und der Projektgruppe „Ibrahim muß bleiben“. Laut Blöhbaum wird der Fall zum Politikum, da im Umfeld der Berichterstattung und der Demonstrationen immer wieder auf die Menschenrechtsverletzungen in der Eyadema-Diktatur hingewiesen wurde. „Allein aufgrund dieses Bekanntheitsgrades der beiden Jugendlichen kann keineswegs ausgeschlossen werden, daß die beiden bei der Rückkehr gefährdet sind.“

Wie berichtet, vertritt zudem das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) eine ganz andere Meinung zur Menschenrechtslage in Togo als das Auswärtige Amt. Im jüngsten BMZ-Bericht zu Togo heißt es, daß eine Rückkehr „auch der unbekannten politisch aktiven Personen ausgeschlossen“ist.

Die Bremer Innenbehörde äußerte sich gestern wie folgt: „Aufgrund der bisher ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes ist der Senator für Inneres gehalten, diese zu respektieren. Der Innensenator kann auch Abschiebungen nicht willkürlich aussetzen. Das Ausländeramt wird sich bemühen, eine geeignete Betreuung vor Ort für unbegleitete Minderjährige zu veranlassen.“

Bei Ibrahim und Abbas herrschte gestern angesichts dessen blankes Entsetzen. Die Projektgruppe ruft deshalb am Freitag zu einem Informationsabend in der Zion-Gemeinde an der Kornstraße auf. Dort werden Vertreter von Flüchtlingsinitiativen und Mitschüler von Ibrahim ab 19.00 Uhr über den Stand der Dinge berichten. Zudem sollen mehrere Bands auftreten.

Als Strohhalm für die beiden Togoer könnte sich ein Bürgerschafts-Antrag der Bremer Grünen in der kommenden Woche entpuppen. Darin fordern diese, keine Kinder und Jugendlichen abzuschieben, die in ihrem Heimatland keine Angehörigen mehr haben – so wie Ibrahim und Abbas. Nach Einschätzung der Grünen verstößt dies gegen die UN-Kinderkonvention und das Haager Minderjährigen-Schutzabkommen. Jens Tittmann