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Altersteilzeit bereits für fünf Millionen

Düsseldorf (AP) – Seit 1996 haben die Gewerkschaften in Deutschland für rund fünf Millionen Beschäftigte Tarifverträge zur Altersteilzeit vereinbart. Das Tarifarchiv des DGB berichtete gestern, die Verträge sähen häufig Einkommensregelungen vor, die über die gesetzliche Mindestregelung hinausgingen. Während das 1996 verabschiedete Altersteilzeitgesetz bei 50prozentiger Arbeitszeit 70 Prozent Einkommen und 90 Prozent Rentenbeitrag vorsieht, stocken die Tarifverträge das Einkommen vielfach auf 85 Prozent der letzten Nettobezüge auf.

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