: Der Kampf um die Beutekunst
Wenn sich heute das russische Verfassungsgericht mit dem „Beutekunstgesetz“ beschäftigt, geht ein jahrelanges Gezerre zu Ende. Im Juli 1996 verabschiedet das russische Unterhaus, die Duma, ein Gesetz, wonach Kunstgüter, die die Rote Armee nach dem Ende des 2. Weltkriegs aus Deutschland abtransportiert hatte, russisches staatliches Eigentum werden. Dabei handelt es sich um rund 200.000 Kunstobjekte, zwei Millionen Bücher und drei Kilometer Archivgut.
Das Gesetz scheitert kurz darauf in der zweiten Kammer, dem Föderationsrat. Ein Kompromiß sieht daraufhin vor, zumindest persönliche Erinnerungen wie Briefe zurückzugeben. Dieses Gesetz passiert zwar diesmal den Föderationsrat, doch legt Staatspräsident Boris Jelzin im März 1997 sein Veto ein, weil die Vorschrift angeblich gegen bereits geschlossene internationale Abkommen verstoße. Duma und Föderationsrat überstimmen das Veto, so daß Jelzin das Gesetz erneut ans Parlament überweist. Weil wieder keine Einigung zustande kommt, entscheidet jetzt das Verfassungsgericht. bo
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