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Versammlung auf dem Turm

■ Gorlebener Demonstranten legen Beschwerde beim Verfassungsgericht ein

Hannover (taz) – AKW-GegnerInnen, die wegen einer Protestaktion auf der Gorlebener Endlagerbaustelle zu 127.000 Mark Schadensersatz veurteilt wurden, haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach Auffassung der 14 Turmbesetzer, die 1990 einen Tag lang auf den Gorlebener Fördertürmen ausharrten, wird durch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehebelt. Bei einer solchen Rechtsprechung drohten Demonstrationen an besonders spektakulären Versammlungsorten von der politischen Bühne zu verschwinden, heißt es in der Verfassungsbeschwerde. Die Turmbesetzer wenden sich auch gegen den Vorwurf, mit ihrer Protestaktion Nötigung begangen zu haben. Angesichts der Bauzeit des Endlagers von mehreren Jahrzehnten habe die 24stündige Besetzung nur zu einer kurzfristigen Beeinträchtigung des Endlagerbaus geführt, die nicht als Nötigung zu werten sei.

Bis Ende Juni wird es keine weiteren Castor-Transporte nach Gorleben geben. Der Betreiber des Zwischenlagers muß dem Umweltministerium in Hannover für jedes Halbjahr im voraus einen Einlagerungsplan vorlegen. Der bis zum 30. Juni geltende Plan sehe definitiv keinen Castor-Transport vor, sagte eine Sprecherin des Umweltministeriums. ü.o.

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