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Raketenlieferant in Haft

■ Urteil wegen Rüstungsexport in den Irak

Darmstadt (dpa) – Wegen Betrugs und illegaler Lieferungen von Raketenbauteilen in den Irak hat das Landgericht Darmstadt am Freitag den Inhaber einer hessischen Exportfirma, Gerhardt Paul, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Sein Mitgesellschafter Hans Georg Friedrich erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Ein weiterer Angeklagter hatte sich nach Abu Dhabi abgesetzt.

Das Gericht sah es in dem gut zehnwöchigen Verfahren als erwiesen an, daß Paul über seine in Neu-Isenburg ansässige Firma Havert und ein Tochterunternehmen Bauteile für die irakische Rüstungsindustrie für rund 6,3 Millionen Mark geliefert hat. Die etwa 30 Lieferungen seien zwischen 1987 und 1990 – also in der Endphase des iranisch-irakischen Krieges – abgewickelt worden.

Besonders schwer wog für die Strafkammer die Lieferung von Anlagen, die zur Startvorbereitung irakischer Scud-Raketen dienten. Mit ihrer Hilfe sei im zweiten Golfkrieg 1991 die „gegen die Zivilbevölkerung gerichtete Terrorwaffe“ auf israelische Siedlungen geschossen worden. Auch die offen geäußerten Angriffsabsichten des Irak hätten die Firma Havert nicht von ihren Lieferplänen abgehalten.

Das Gericht bestimmte außerdem eine Abführung des bei den Rüstungsgeschäften erzielten Gewinns von rund 245.000 Mark. Das Gericht rügte zugleich die damals „laxe Haltung“ deutscher Behörden beim Umgang mit illegalen Rüstungsexporten. Obwohl etwa das Bundesamt für Wirtschaft frühzeitig über die Lieferungen informiert gewesen sei, sei es nicht dagegen eingeschritten.

„Paul und Friedrich haben die Störungen der auswärtigen Beziehungen durchaus für möglich gehalten und sie bewußt in Kauf genommen“, stellte der Richter fest. Staatsanwalt Ger Neuber erhofft sich von dem Urteil eine abschreckende Wirkung auf andere deutsche Firmen.

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