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ZdK-Appell an Bischöfe

■ ZdK-Präsident Meyer plädiert für Schwangerenberatung. Neue Rechtsform?

Bonn (dpa) – Das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken (ZdK) hat die deutschen Bischöfe indirekt aufgefordert, notfalls auch gegen das erwartete Papstvotum an der gesetzlichen Schwangeren- Konfliktberatung festzuhalten. Das sei eine Gewissensfrage, schrieb ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer in einem Brief an alle Oberhirten.

Letztlich sei jeder Christ seinem Gewissen unterworfen, was auch das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) erklärt habe, zitiert das ZdK in einer gestern in Bonn veröffentlichten Mitteilung seinen Präsidenten. Wenn der Papst die Beteiligung an der gesetzlichen Schwangerschafts-Konfliktberatung moralisch anders bewerte als die Deutsche Bischofskonferenz und das ZdK, dann sei dies „als Gewissenskonflikt wahrzunehmen, mit dem entsprechend umzugehen sei“.

Meyer betonte, die Bischofskonferenz und das ZdK hätten die bestehende Schwangerschafts- Konfliktberatung immer wieder neu geprüft und sich zu ihr bekannt. Hierdurch sei „jährlich Tausenden von Kindern das Leben gerettet“ worden. Wiederholt habe man erklärt, daß eine andere Handlungsweise einer unterlassenen Hilfeleistung gleichkäme und man sich schuldig machen würde, teilte das ZdK mit.

Der ZdK-Präsident betrachtet eine neue Trägerschaft für die katholischen Schwangeren-Beratungsstellen als mögliche Lösung im Konflikt mit dem Vatikan. Meyer regte an, zu prüfen, „ob die Schwangerschaftskonfliktberatung auch in eigener Verantwortung der Beratungsstellen, der sie tragenden Organisationen sowie der Katholiken, die sie finanziell fördern, durchgeführt werden könne, wofür bischöfliche Richtlinien nicht zwingend erforderlich seien“. Damit griff Meyer einen Vorschlag auf, wie ihn bereits der stellvertretende SPD-Vorsitzende Wolfgang Thierse und die bayerische Staatsministerin für Bundesangelegenheiten, Ursula Männle (CSU), gemacht hatten.

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