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Jobangebot kein Grund für Sofortkündigung

Mainz (dpa) – Ein Beschäftigter, der einen besseren Arbeitsplatz gefunden hat, kann bei seiner alten Stelle nicht fristlos kündigen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Nach Meinung der Richter muß ein Arbeitnehmer auch in solchen Fällen die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten und kann sich nicht auf eine besondere Härte berufen. (AZ: LAG, 9 Sa 593/97)

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