: Keine Klarheit für Ibrahim und Abbas
Der Petitionsausschuß der Bremer Bürgerschaft hat gestern nicht über ein Bleiberecht für die beiden minderjährigen Flüchtlinge Ibrahim (15) und Abbass Y. (17) aus Togo entschieden. Man wolle zunächst abwarten, wie die Klage der beiden Brüder gegen die Ablehnung ihres zweiten Asylfolgeantrags vor dem Verwaltungsgericht ausgeht, hieß es. Die Ausschußmitglieder sprachen sich aber dafür aus, daß die Ausländerbehörde den beiden Jugendlichen zwischenzeitlich Duldungen für einen längeren Zeitraum erteilt. Die Parlamentarier gehen davon aus, daß gleichzeitig geprüft wird, ob die Brüder im Falle einer Abschiebung im Heimatland „dem Alter des Minderjährigen entsprechend“angemessen betreut würden. Sei dies nicht gegeben, „ist eine Abschiebung erst bei Eintritt der Volljährigkeit durchzuführen“, heißt es in einer neuen Anweisung des Innensenators über den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Der ältere der beiden togoischen Brüder wird im April 18. taz.
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