: Räumungsklage liegt vor
■ Tempodrom sieht das Ende der Verhandlungen um eine Entschädigung
Gegen das Tempodrom ist jetzt Räumungsklage eingereicht worden (siehe taz vom 29.1.). Das bestätigte die Kulturverwaltung. Ein Ende der Verhandlungen um eine Entschädigung wollte der Sprecher der Kulturverwaltung, Axel Wallrabenstein, darin jedoch nicht erkennen. Anders sieht das Tempodrom-Chefin Irene Mössinger: „Die Klage stellt einen Vertrauensbruch dar. In diesem Klima kann kein neues Tempodrom entstehen.“ Sie sei davon ausgegangen, daß es vor dem Einreichen einer Klage zu einer Einigung komme. Man sei sich mit der Kulturverwaltung grundsätzlich über eine Entschädigung einig gewesen. Nur die Höhe sei strittig gewesen. Eine Entschädigung ist Voraussetzung für ein Finanzierungskonzept für das geplante neue Tempodrom am Anhalter Bahnhof. Der Sprecher der Kulturverwaltung, Axel Wallrabenstein, betonte dagegen, daß die Räumungsklage als formale Voraussetzung für eine Entschädigung notwendig sei. Peter Kasza
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen