Räumungsklage liegt vor

■ Tempodrom sieht das Ende der Verhandlungen um eine Entschädigung

Gegen das Tempodrom ist jetzt Räumungsklage eingereicht worden (siehe taz vom 29.1.). Das bestätigte die Kulturverwaltung. Ein Ende der Verhandlungen um eine Entschädigung wollte der Sprecher der Kulturverwaltung, Axel Wallrabenstein, darin jedoch nicht erkennen. Anders sieht das Tempodrom-Chefin Irene Mössinger: „Die Klage stellt einen Vertrauensbruch dar. In diesem Klima kann kein neues Tempodrom entstehen.“ Sie sei davon ausgegangen, daß es vor dem Einreichen einer Klage zu einer Einigung komme. Man sei sich mit der Kulturverwaltung grundsätzlich über eine Entschädigung einig gewesen. Nur die Höhe sei strittig gewesen. Eine Entschädigung ist Voraussetzung für ein Finanzierungskonzept für das geplante neue Tempodrom am Anhalter Bahnhof. Der Sprecher der Kulturverwaltung, Axel Wallrabenstein, betonte dagegen, daß die Räumungsklage als formale Voraussetzung für eine Entschädigung notwendig sei. Peter Kasza