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Urteil bleibt bestehen

■ Dolgenbrodt-Prozeß: Ein Bekannter des Brandstifters zieht seine Berufung zurück

Berlin (AP/taz)– In der Prozeßserie um den Brandanschlag auf das leerstehende Asylbewerberheim im brandenburgischen Dolgenbrodt 1992 hat ein Mitwisser seine Verurteilung zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung nun doch akzeptiert. Der wegen Meineids und mehrfacher Falschaussage verurteilte 23jährige Fliesenleger Pierre S. zog gestern vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) seine Berufung mangels Erfolgsaussichten zurück.

Pierre S. war im vergangenen Sommer außerdem auch zu einer Geldbuße von 4.500 Mark verurteilt worden. Das Gericht setzte gestern die Buße auf 3.000 Mark herab. Zuvor hatten ihm die Richter und die Staatsanwaltschaft klargemacht, daß er nicht mit einer geringeren Strafe rechnen könne, daß aber seine Prozeßkosten wüchsen. Auch in der Berufungsverhandlung gestand der 23jährige, im Prozeß gegen den Brandstifter Silvio J. zu dessen Gunsten falsch ausgesagt zu haben. Entgegen seinen ursprünglichen Angaben hatte er J. am Tag nach dem Anschlag nach Dolgenbrodt gefahren, um von einem Dorfbewohner den Täterlohn zu kassieren.

Hätte Pierre S. bereits 1995 die Wahrheit gesagt, wäre der Prozeß gegen Silvio J. nicht erst Anfang 1996 zu Ende gegangen. Der Rechtsradikale war damals zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Pierre S. sagte, er wollte Silvio J. damals nicht belasten, er habe Angst vor ihm gehabt habe.

Der Anschlag auf das bezugsfertige Asylbewerberheim am 1. November 1992 hatte für weltweite Aufsehen gesorgt, weil Bürger von Dolgenbordt nahe Berlin die Täter angeheuert haben sollen. Die Ermittlungen in diesem Fall zogen sich jahrelang hin. Im Sommer müssn sich die mutmaßlichen Hintermänner des Anschlags vor Gericht verantworten.

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