: Asta wehrt sich gegen "Maulkorbklage"
■ Streit um "allgemeinpolitisches Mandat": StudentInnenvertretung an der FU will sich nicht auf hochschulpolitische Aktivitäten beschränken lassen. CDU-Anwalt droht mit Zwangsgeldern bei jeder allgemein
Der Asta der Freien Universität (FU) will sich politische Äußerungen nicht verbieten lassen. In einem „Aufruf gegen die Zensur studentischer Politik“, der diese Woche als Anzeige in Berliner Tageszeitungen erscheint, wendet er sich gegen eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts, die dem Asta für jede „allgemeinpolitische, nicht hochschulbezogene Äußerung“ ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark androht.
Der Aufruf trägt bereits mehrere hundert Unterschriften, darunter die von zahlreichen Professoren und Asten anderer Unis. Das Gericht hatte im Januar dem Antrag von zehn FU-StudentInnen auf „vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz“ stattgegeben. Ihr Anwalt, der CDU-Abgeordnete Michael Braun, begründete die Klage mit dem Charakter des Asta als „Zwangskörperschaft“ aller StudentInnen, die sich wie Anwalts- oder Ärztekammer nicht zu allgemeinpolitischen Fragen äußern dürfe. „Was in Nicaragua passiert, geht die nichts an“, sagte Braun. Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) an der FU ließ verlauten, „dieser Denkzettel des Gerichts an den AStA“ sei „dringend nötig“.
Der Asta hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Nach seiner Ansicht läßt das Berliner Hochschulgesetz politische Aktivitäten durchaus zu. Darin heißt es, die StudentInnenschaft nehme „die Belange der Studenten und Studentinnen in Hochschule und Gesellschaft“ wahr. Sie habe „insbesondere die Aufgabe der Förderung der politischen Bildung der Studenten und Studentinnen“.
Der Asta sieht die „Maulkorbklage“ als Teil einer „juristischen Kampagne gegen das politische Mandat“, die schon seit einiger Zeit „in der ganzen Bundesrepublik linke ASten überrollt“. Eine „Trennung von Hochschulpolitik und Allgemeinpolitik“ sei aber „überhaupt nicht möglich“. Hochschulpolitik könne „auf eine Analyse des gesellschaftspolitischen Rahmens“ nicht verzichten.
Auch das Argument der „Zwangsmitgliedschaft“ greife nicht, weil der Zugang zur Hochschule freiwillig sei. Andererseits dürfe sich der Bundeskanzler politisch äußern, obwohl jeder Deutsche gezwungen sei, sich von ihm vertreten zu lassen. Dennoch will sich der Asta „der geltenden Rechtsauffassung insofern beugen“, als er bei seinen Aktivitäten „den hochschulpolitischen Bezug stärker betonen“ will. Sollte Braun trotzdem ein Haar in der Suppe finden, „dann wird's teuer“, kündigte der CDU-Anwalt an. Er werde nicht zögern, die Zwangsgelder tatsächlich verhängen zu lassen: „Wenn der Asta das erstemal bezahlt hat, dann wird er sich das überlegen“. Ralph Bollmann
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