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Wohnen, schwulesbisch

Der rot-grüne Senat hat der „Hamburger Ehe“seinen Segen erteilt, die Bonner Regierung die Gleichbehandlung aller Lebensgemeinschaften in Aussicht gestellt, – zumindest, was die geplante Mietrechtsänderung betrifft. So weit, so endlich. Wie fortschrittlich aber sind Hamburgs Wohnungsunternehmen im Umgang mit nichtehelichen, und dabei vor allem schwulesbischen Lebensgemeinschaften? Der Hamburger Verein Mieter helfen Mietern will es genau wissen.

Am Wochenende verschickte er Fragebögen an 105 Hamburger Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Bis zum 12. März wird Auskunft erbeten: Kann einE PartnerIn in das bestehende Mietverhältnis eintreten? Darf sie oder er als UntermieterIn einziehen? Können PartnerInnen nach dem Tod der HauptmieterIn oder nach Trennung das Mietverhältnis übernehmen? Erhalten nach einer Wohnungsumwandlung auch PartnerInnen der HauptmieterInnen Vorkaufsrecht? Können PartnerInnen Genossenschaftsanteile übernehmen?

„Die Rechtslage“, so Mieter helfen Mietern, „ist unklar.“Der Verein fordert „ein umfassendes Zuzugs- und Eintrittsrecht in das Mietverhältnis“für Lebensgemeinschaften „gleich welcher Art“. Laut Statistischem Landesamt haben sich 60.000 HamburgerInnen für ein außereheliches Zusammenleben entschieden – die schwulesbischen Paare nicht eingerechnet. hh

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