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Unis werden zu Überfüllung verurteilt

■ Verwaltungsgericht hält Abbau von Studienplätzen in Berlin für verfassungswidrig. Mehr Geld gibt es deshalb aber noch lange nicht

Der Versuch, Studienplatzkürzungen per Gesetz gerichtsfest zu machen, droht endgültig zu scheitern. In einem Prozeß, den drei abgewiesene BewerberInnen um Studienplätze in Tiermedizin gegen die Freie Universität (FU) angestrengt haben, ist für den 6. März eine Anhörung anberaumt. Dort sollen Vertreter der Wissenschaftsverwaltung erläutern, welche Abwägungen zur Reduzierung der Aufnahmekapazität in Tiermedizin von früher weit über 300 auf heute 150 StudentInnen je Semester geführt haben. Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, daß dabei die Berufsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wird es wohl das Verfahren aussetzen und die zugrundeliegenden Gesetze vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Dabei handelt es sich neben dem Haushaltsstrukturgesetz von 1996 um das Fusionsgesetz, das die Zusammenführung der Tiermedizin von Humboldt-Universität und FU im Jahr 1992 regelte.

Ähnliche Gerichtsentscheidungen gibt es bereits für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin. Eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts hat bereits das Gesetz über die Neuordnung der Hochschulmedizin zur Prüfung nach Karlsruhe verwiesen. Den Passus des Haushaltsstrukturgesetzes 1996, der die Abwicklung der FU-Zahnmedizin vorsah, hatte schon früher das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärt.

Daß das Abgeordnetenhaus Zulassungszahlen für die medizinischen Studiengänge in Gesetzen festlegte, hatte jedoch gerade den Sinn, den Kapazitätsabbau gegen Klagen abgewiesener BewerberInnen abzusichern. Schließlich hat der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Grundrechte einen größeren Spielraum als etwa die Uni-Gremien, die normalerweise die Zulassungszahlen festlegen.

Allein an der FU klagen jedes Jahr rund 1.000 BewerberInnen auf eine Zulassung in einem Studiengang mit Numerus clausus. Mit einigen Ausnahmen in der Humanmedizin konnte die FU das Verwaltungsgericht bisher in keinem Fall davon überzeugen, daß sie das Recht der BewerberInnen auf eine Berufsausbildung bei den Sparentscheidungen ausreichend gewürdigt hat, klagt der Leiter der FU-Rechtsabteilung, Hellmuth- Johannes Lange.

Weil die Gerichte einerseits unentwegt StudentInnen zulassen, andererseits aber die Universitäten nicht mehr Geld vom Land erhalten, verschlechtern sich die Studienbedingungen in den betroffenen Studiengängen zusehens. Alle Versuche, höhere Landeszuschüsse gerichtlich einzufordern, scheiterten jedoch, weil es dafür bislang keinen Kläger gibt. Als die FU das Land auf Finanzierung der Zahnmedizin verklagte, die sie nicht schließen darf, da entschied das Gericht, das Land könne nicht gegen sich selbst klagen. Wissenschaftssenator Peter Radunski (CDU) beharrt denn auch darauf, daß die Unis mit den Globalzuschüssen aus den Hochschulverträgen auskommen müssen. Ralph Bollmann

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