: Lebensmittelbestrahlung erlaubt
EU-Parlament stimmt grundsätzlich für Bestrahlungsrichtlinie, will aber ein paar Korrekturen. Bestrahlte Lebensmittel sind zu kennzeichnen ■ Aus Straßburg Peter Sennekamp
Das Europäische Parlament zeigte sich gestern als Verbraucherfeind: Bei der Abstimmung über die Bestrahlung von Lebensmitteln wurden in Straßburg alle Anträge, die eine öffentliche Kontrolle sicherstellen sollen, abgelehnt.
Der geheim tagende Lebensmittelausschuß, der Dosismenge und Bestrahlungsgut festlegen wird, muß auch künftig nicht öffentlich arbeiten, wie die Berichterstatterin Undine von Blottnitz (Grüne) gefordert hatte. Immerhin ein positives Ergebnis der Abstimmung: die Kennzeichnungspflicht für bestrahlte Lebensmittel. Nachdem die Mehrheit im Parlament der Bestrahlungsrichtlinie zustimmte, lehnte sie anschließend zentrale Gesundheitsforderungen ab.
Die Grünen hatten gefordert, Rechtsvorschriften für den Einsatz ionisierender Strahlen „müssen die Anforderungen der menschlichen Gesundheit vollständig berücksichtigen, ihre Anwendung muß gesundheitlich unbedenklich sein und darf nicht als Ersatz für Hygienemaßnahmen verwendet werden“. Der Antrag wurde mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt. Auch die SPD kritisierte das Votum des Parlaments heftig.
Da die EU-Kommission aber einen noch wesentlich laxeren Entwurf der Bestrahlungsrichtline vorgelegt hat, muß jetzt der Vermittlungsausschuß angerufen werden. So fehlen in der Kommissionsvorlage nach Ansicht des Parlaments normierte Nachweismethoden für die Bestrahlung.
Bereits zuvor hatte es in einer Nachtsitzung einen Eklat gegeben. Der Parlamentspräsident José Maria Gil Robles hatte Änderungsanträge, die eine bessere Kontrolle der Bestrahlung forderten, entgegen der Parlamentsgeschäftsordnung qua Amt einfach abgelehnt.
Unterdessen bestätigte das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz, daß widerrechtlich bestahlte Lebensmittel regelmäßig in den Regalen gefunden werden – darunter Erdbeeren, Mangos, Shrimps, Froschschenkel, Knoblauch und Kartoffeln. Bereits 1995 habe „Aldi dem Bundesinstitut mit Krieg gedroht“, als dieses beabsichtigte, „über die Funde von bestrahlten Shrimps öffentlich zu berichten“, so ein Vertreter des zuständigen Fachbereichs gestern gegenüber der taz.
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