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Gurke des Tages

Der Richter war leicht irritiert: „Ja, wenn da Otto Waalkes oder Emil druntergestanden hätte...“ Auslöser der juristischen Irrung war wieder mal Wiglaf Droste, der in der jungen Welt u.a. dem Chefredakteur des Neuen Deutschland, Rainer Oschmann, Zitate über den Tod Prinzessin Dianas angedichtet hatte: Es sei der „Meutenjournalismus von Blättern wie Bunte, Praline und ND, der Lady Di auf dem Gewissen habe“ – nicht ahnend, daß Oschmann zeitgleich noch tiefer in die Pathoskiste griff und auf jene „Bluthunde“ kam, die „das schönste Gesicht des Monarchismus gehetzt“ und „zur Strecke gebracht“ haben, wie dann am selben Tag in „Herzkönigin“ zu lesen war. Dennoch fühlte sich Oschmann von Drostes „Zitat“ beleidigt, erwirkte eine Gegendarstellung und forderte eine Unterlassungserklärung „wg. Wiederholungsgefahr“. Da die nicht erging, strengte NDeine Klage an.

In der Verhandlung galt es erst mal wieder zu bestimmen, was Satire sei und was nun nicht. „Herr Droste muß sich in der Wahl seiner Mittel überprüfen“, dozierte Dr. Hertin, der Anwalt der Beleidigten, „er muß seine Satiren anders machen.“ Hätte er mal besser auf Gegenspieler Olenhusen gehört oder das Gutachten gelesen, anstatt es als „papperlapapp“ abzutun, wären ihm vielleicht bessere Argumente eingefallen als das: „Beim Leser kann der Eindruck entstehen, die Zitate könnten zusammengesucht worden sein“ – wie, wenn Original und Dichtung am selben Tag erscheinen? So wurde die Klage abgewiesen, vor allem weil keine Wiederholungsgefahr besteht, da sich der Anlaß der Satire, das Ableben Dianas, schwerlich wiederholen dürfte.

Dennoch, ein Urteil mit positiver Signalwirkung: Osch- u.a. passionierte Ehrenmänner dürfen „zitiert“ werden, auch wenn nicht Otto Waalkes oder Emil druntersteht oder „Vorsicht Satire!“ drüber. Droste aber verließ das Gericht als freier Mann – in der Hand ein ominöses Buch des verheißungsvollen Titels „Diana lebt“... LWL

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