: Uneingeschränkte Inspektion an allen Orten
■ Abkommen zwischen UNO und Irak: Im Streit um die Paläste müssen Details noch geklärt werden
Der Text des Abkommens zwischen UN-Generalsekretär Kofi Annan und dem stellvertretenden irakischen Ministerpräsidenten Tarik Aziz ist gestern in New York an die Öffentlichkeit gelangt. In der im ersten Absatz erwähnten Resolution 687 wird die Zerstörung der irakischen Massenvernichtungswaffen unter internationaler Überwachung festgeschrieben, in Resolution 715 geht es um die Bildung einer entsprechenden Sonderkommission (Unscom). Wir dokumentieren wesentliche Teile des Abkommens:
1. Die Regierung Iraks bestätigt erneut die Annahme aller relevanten Resolutionen des Sicherheitsrats, einschließlich der Resolutionen 687 (1991) und 715 (1991). Die Regierung Iraks wiederholt auch ihre Bereitschaft, voll mit der Sonderkommission der Vereinten Nationen (Unscom) und der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) zusammenzuarbeiten.
2. Die Vereinten Nationen bestätigen erneut die Verpflichtung aller Mitgliedsstaaten, die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Iraks zu respektieren. [...]
4. Die Vereinten Nationen und die Regierung Iraks stimmen überein, daß folgende Sonderbestimmungen für den ersten Zugang und die folgenden Zugänge bei der Ausübung der übertragenen Aufgaben in den acht Präsidialresidenzen gelten [...]:
a) Der Generalsekretär wird für diese Aufgabe in Absprache mit dem Leiter der Unscom und dem Generaldirektor der IAEA eine Sondergruppe berufen. Diese Gruppe wird aus hochrangigen Diplomaten, die vom Generalsekretär ernannt werden, und aus von Unscom und IAEA abgestellten Kommissaren bestehen [...].
b) Bei seiner Arbeit wird die Sondergruppe nach den bereits bestehenden Regeln von Unscom und IAEA sowie nach noch festzulegenden speziellen Bestimmungen, die die Besonderheiten der Präsidialresidenzen berücksichtigen, in Übereinstimmung mit den entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrats vorgehen.
c) Der Bericht der Sondergruppe über ihre Aktivitäten und Befunde wird vom Unscom-Leiter dem Sicherheitsrat über den Generalsekretär zugeleitet.
5. Die Vereinten Nationen und die Regierung Iraks stimmen ferner überein, daß alle anderen Bereiche, Anlagen, Ausrüstungen, Unterlagen und Transportmittel den bereits bestehenden Unscom- Regeln unterliegen. [...]
7. Die Aufhebung der Sanktionen ist für die Bevölkerung und die Regierung Iraks ersichtlich von überragender Bedeutung. Der Generalsekretär wird die volle Aufmerksamkeit der Mitglieder des Sicherheitsrates auf dieses Problem lenken. Reuters
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