: Außerparlamentarische Abgeordnete
■ Das Hamburger Verfassungsgericht muß entscheiden, ob die grüne Volksvertreterin Gunda Wüpper das Volk vertreten darf
Ihr Platz bleibt leer. Wann immer die Bezirksversammlung in Harburg tagt – Gunda Wüppers grüner Fraktionsschemel ist unbesetzt. Muß unbesetzt sein, sagt die Freie und Hansestadt. Denn Gunda Wüpper ist zwar am 21. September 1997 als Abgeordnete der GAL ins Harburger Bezirksparlament gewählt worden, sei aber nur „beschränkt wählbar“gewesen und dürfe daher ihr Mandat nicht antreten.
Die 32jährige ist im Berufsleben Bauprüferin im Ortsamt Billstedt. Im Zweifel kann sie Baustellen stillegen. Solche Aufgaben werten manche Juristen als „Hoheitsbefugnisse mit staatlicher Zwangs- und Befehlsgewalt“und damit als unvereinbar mit der Ausübung eines politischen Mandats. Gunda Wüpper bestreitet das und nahm deshalb gestern Platz: vor den neun RichterInnen des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
Erstens, argumentierte ihr Anwalt Uli Wollenteit, könne es „zu keinen Interessenskonflikten“kommen: Wüpper arbeitet in Billstedt, was zum Bezirk Mitte gehört, politisch aber sei sie in Harburg tätig. Außerdem seien die Fälle, in denen sie „Zwangs- und Befehlsgewalt“ausübe, verschwindend gering, „verglichen mit einem Schutzpolizisten beispielsweise“. „Naja, Frau Wüpper, Sie sind die Baupolizei“, kontert der Präsident des Verfassungsgerichts, Wilhelm Rapp. Das findet auch der Staatsrat der Justizbehörde, Hans-Peter Strenge, der die Stadt vertritt.
Ob man denn den Streit nicht beilegen könne, indem Gunda Wüpper für die Zeit der Legislaturperiode eine andere – nicht hoheitliche – Tätigkeit in der Verwaltung übernimmt, wollen die Verfassungsrichter wissen. So machten es üblicherweise Bürgerschaftsabgeordnete. Da habe sich leider kein Stellentauschpartner gefunden, bedauert Strenge. Und ob die Frau Wüpper sich nicht „in der freien Wirtschaft“umsehen wolle? „Ausgeschlossen“, sagt die, ihr städtisches Gehalt sei unverzichtbar. Im übrigen „habe ich schon vor der Wahl für die GAL im Umweltausschuß gesessen“– mit Billigung der Personalabteilung. Darüber ist selbst Strenge sprachlos.
Einen ähnlichen Streitfall, erinnert sich Präsident Rapp, hat es 1974 gegeben. Damals wollte ein Schulleiter Bezirksabgeordneter werden – und durfte es: Seine pädagogische Tätigkeit überwiege die sonstigen „Verwaltungsakte“. Im Fall Wüpper wollen die VerfassungsrichterInnen ihre Entscheidung am 3. April verkünden. Solange wird die Bauprüferin außerparlamentarisch bleiben müssen. Zum Glück, sagt sie, sind wenigstens die Harburger Mehrheitsverhältnisse dadurch nicht berührt.
Heike Haarhoff
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