: ABC der Ökoreservate
Elf unterschiedliche Naturschutzkategorien gibt es in Deutschland. Unterschieden wird zunächst zwischen großflächigen Schutzgebieten, die meist über zehntausend Hektar groß sind, und kleinen Schutzflächen.
Der Nationalpark genießt den strengsten rechtlichen Status. International anerkannt werden Nationalparks nur, wenn zwei Drittel der Fläche wirtschaftlich ungenutzt bleiben. In Deutschland trifft dies nur auf den Bayerischen Wald zu. Eingriffe sind nur erlaubt, um das Ökogleichgewicht wiederherzustellen. Naturnahe Erholung, Bildung und Forschung sind erlaubt.
Nationalparks gliedern sich in drei Zonen. Die strenggeschützte Kernzone ist ein Totalreservat, in das der Mensch nicht eingreifen darf. Ziel ist, die beiden anderen Zonen, die Entwicklungs- und Pflegezone, zu intakten Biotopen werden zu lassen.
Ungeschützter ist das Biosphärenreservat, das von der Unesco seit 1976 als wertvolle Natur- und Kulturlandschaft definiert wird. Es ist gleichfalls in Zonen aufgeteilt, wobei die Kernzone einem Totalreservat entspricht. Weltweit gibt es 324 solcher Schutzgebiete.
Naturparks stehen nur unter schwachem Schutz. Sie sind häufig zugleich Erholungsgebiete. In den neuen Bundesländern ist bei ihnen jedoch der Naturschutz ein höherer Stellenwert eingeräumt worden. Naturparks sollen vor allem bestimmte Landschaftstypen erhalten. Wirtschaftliche Nutzung ist möglich.
Bei den kleinflächigen Schutzflächen steht das Naturschutzgebiet unter den rechtlich strengsten Auflagen. In diesen Gebieten sollen wildlebende Tier- und Pflanzenarten oder Biotope erhalten werden. Sie dürfen – ähnlich wie der Nationalpark – kaum bewirtschaftet werden.
Landschaftsschutzgebiete haben nur einen geringen Naturschutzstatus. Sie sollen lediglich den „Charakter“ einer Landschaft erhalten. Nutzungen wie Land- und Forstwirtschaft sind daher möglich.
Europaweit gibt es zwei relevante Arten von Vogelschutzgebieten mit hohem Schutzstatus. Der ist beim Europäischen Gerichtshof eingeklagbar. Die Jagd auf gefährdete Vogelarten ist verboten. Für besonders sensible Arten gibt es extra Schutzzonen.
Die europäischen Vogelschutzgebiete sind zugleich durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützt. Diese Richtlinie soll für die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen sorgen. Sie ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Dem Bund drohen daher Millionenstrafgelder.
Ramsar-Feuchtgebiete sind Feuchtgebiete internationaler Bedeutung, die nach dem Ramsar-Abkommen geschützt sind. In Deutschland werden sie vor allem aufgrund quantitativer Merkmale ausgewählt. So müssen in ihnen mindestens 10.000 Enten, Gänse, Schwäne oder Bläsrallen oder die doppelte Zahl anderer Wasservögel vorhanden sein. uta
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