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Anzeigepflicht

■ Urteil gegen Ex-Santa-Fu-Leiter Sarodnik überraschend bestätigt

Der Revisionsprozeß gegen den früheren Santa Fu-Anstaltsleiter Wolfgang Sarodnik endete gestern mit einer Überraschung: Das Oberlandesgericht entschied auch in der dritten Instanz, Sarodnik hätte die fünf sexuellen Übergriffe eines Häftlings auf seine Mitarbeiterinnen selbst gegen deren Willen anzeigen müssen. Mit elf Monaten Haft auf Bewährung bestätigte das OLG damit zwar im Ergebnis die Urteile von Land- und Amtsgericht, argumentierte jedoch anders: Nicht straf- oder dienstrechtlich wäre Sarodnik zur Anzeige verpflichtet gewesen, sondern aufgrund des Strafvollzugsgesetzes.

Nachdem Verteidigung wie Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hatten, begründete das Gericht die Verurteilung vor allem mit der Resozialisationsaufgabe des Strafvollzugs: „Dem Gefangenen wurde signalisiert, die Anstalt nehme die Tat nicht ernst.“ Das Gericht zeigte zwar Verständnis für den Interessenskonflikt des bis 1989 wirkenden Santa-Fu-Chefs, angesichts der Scheußlichkeit der Tat hätte er sich aber für die Durchsetzung der Vollzugsziele einsetzen müssen.

Statt die Vorfälle in die Personalakte des Prostituierten-Mörders Alfred Bantz einzutragen, hatte Sarodnik ein Warnsystem eingeführt, das die Frauen in der Anstalt vor Bantz schützen sollte. Aus persönlichen und familiären Gründen wollten die betroffenen Frauen das Bekanntwerden der Vorfälle verhindern. Auf die Eröffnung des Prozesses hätten sie, so Sarodniks Anwälte, mit Entsetzen reagiert.

Der Verteidiger Wolf-Dieter Reinhart will den Fall auch nach drei für ihn negativen Urteilen nicht auf sich beruhen lassen: „Ich werde meinem Mandanten raten, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.“

Timo Hoffmann

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