: UN-Menschenrechtler tagen in Genf
50 Jahre nach Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ sind die Prognosen für die Zukunft eher pessimistisch. Die EU und die USA werden diesmal die Lage in China nicht thematisieren ■ Aus Genf Andreas Zumach
UNO-Generalsekretär Kofi Annan, Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel, Tschechiens Präsident Václav Havel – das Aufgebot an Prominenz ist groß, wenn heute morgen im frisch renovierten Plenarsaal des Genfer UNO-Palasts die diesjährige Sitzung der Menschenrechtskommission eröffnet wird. Die sechswöchige Tagung von 53 Regierungsdelegationen sowie Hunderten von Experten und regierungsunabhängigen Organisationen (NGOs) ist Auftakt für die Feiern zum 50. Jubiläum der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“.
Verabschiedet am 10. Dezember 1948 von den damals 56 Staaten der UNO-Generalversammlung, bildet diese völkerrechtlich nicht verbindliche Erklärung das Fundament für die seitdem verabschiedeten über zwanzig globalen Menschenrechtsabkommen. Darunter gelten als die wichtigsten die beiden „Pakte“ über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte von 1966 und die Konventionen gegen Folter, zur Beseitigung rassischer Diskriminierung und für die Rechte des Kindes.
Die diesjährige Menschenrechtskommission wird zwar voraussichtlich einige Fortschritte bringen bezüglich der Instrumente zur Durchsetzung von Menschenrechten. So wird nicht ausgeschlossen, daß ein Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention noch bis zum Jahr 2000 in Kraft tritt, das unabhängigen Experten die Inspektion von Hafteinrichtungen zumindest in den Unterzeichnerstaaten des Protokolls ermöglichen soll. Doch die großen Entwicklungslinien in der internationalen Menschenrechtsdiskussion lassen bei Beobachtern und NGOs eher Pessimismus aufkommen.
Die Konsenserklärung der Wiener UNO-Menschenrechtskonferenz vom Mai 93, wonach alle bislang festgeschriebenen Menschenrechte „einander bedingen“, „unteilbar“ sind und „universell“ gelten, steht weiterhin nur auf dem Papier. Vor allem China und andere asiatische Staaten verweigern unter Berufung auf andere Werte nach wie vor die volle Gewährung bürgerlicher und politischer Rechte. Daran dürfte sich auch wenig ändern, falls die Regierung in Peking jetzt tatsächlich die Erklärung zum Schutz bürgerlicher und politischer Rechte unterschreibt. Der Beschluß der EU und der USA, die gravierende Verletzung von Menschenrechten im größten Wachstumsmarkt der Zukunft auf der Sitzung der UNO-Kommission nicht mehr zum Thema zu machen, ist ein Signal, daß die Menschenrechte eben doch teilbar sind. Andere Staaten dürften sich künftig auf das Beispiel China berufen.
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