GAL wieder kopflos

■ Peinliche Bürgerschaftskanzlei: Grüne müssen Fraktionsspitze doch neu wählen

Die GALierin Antje Möller ist etwas ungehalten. Was die Bürgerschaftskanzlei treibe, sei „völlig unverständlich“und „nicht gerade ein Zeichen besonderer Qualifizierung“. Denn: Im Dezember vergangenen Jahres hatte die frisch in die rot-grüne Koalition eingetretene GAL ihre Fraktionsspitze gekürt. Weil es im Vorfeld zum Flügelstreit um den Fraktionsvorsitz gekommen war, wurden die vier Spitzenleute um des lieben Friedens willen en bloc gewählt: Antje Möller als Fraktionschefin, Martin Schmidt und Anna Bruns als StellvertreterInnen sowie Anja Hajduk als parlametarische Geschäftsführerin.

Der SPD-Verfassungsspezi Jan Ehlers fand diesen „Demokratieverzicht“schon damals „nicht zulässig“, weil es sich „nicht um gleichrangige Positionen handelt“. Die Bürgerschaftskanzlei sah das anders. Die Wahl sei „zwar unkonventionell“, aber „unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden“, entschied sie.

Nun, mehr als ein Vierteljahr später, muß die GAL eine Rolle rückwärts des Bürgerschafts-Justitiars erleben. Der „sehr geehrten Frau Möller“wird mitgeteilt, daß sie doch nicht Fraktionschefin ist, und auch keine StellvertreterInnen hat. Das grüne Wahlverfahren habe „einer vertieften rechtlichen Betrachtung“nicht standgehalten.

Rein zufällig hatte Ehlers sich zuvor nochmals schriftlich an die Bürgerschaftskanzlei gewandt. „Es gab einen Brief von Jan Ehlers, und dann wurde noch einmal überprüft“, räumt Frank Fechner, Pressesprecher der Bürgerschaftspräsidentin Ute Pape (SPD), ein. Die Annahme, daß Ehlers Druck ausgeübt habe, sei allerdings abwegig. Die Beanstandung der GAL-Wahl sei schon „unglücklich“gelaufen, findet Fechner. Entschuldigt habe man sich bei den Grünen jedoch nicht. Schließlich lagen „die Mängel bei der GAL“.

Wie dem auch sei, die Bürgerschaftskanzlei verlangt „eine Bestätigung der personellen Konstellation bei der GAL“. Gestern abend also starteten die Grünen einen neuen Versuch. Der Form halber stand nun jeder Kandidat einzeln zur Abstimmung – und einer nach dem anderen wurde wiedergewählt, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen. Und ohne „Demokratieverzicht“. Silke Mertins