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Gegendarstellung

In der Ausgabe der tageszeitung vom 18.03. 1998 wurde unter den Titeln „Castor zerfällt im Test“ (auf Seite 1), „Castor des AKW Krümmel ist nicht sicher“ und „Castor durch den Test gefallen“ (beide auf Seite 8) behauptet, ein Behälter des Typs „Castor“ bzw. „Castor NTL11“ sei von einer französischen Behörde einem Falltest unterzogen worden, den er nicht bestanden habe. Diese Darstellung ist nicht richtig.

Die Bezeichnung „CASTOR“ ist markenrechtlich geschützt. Behälter des Typs CASTOR, die dem Transport und der Lagerung von abgebrannten Brennelementen dienen, werden ausschließlich von unserem Unternehmen bzw. unserer Tochtergesellschaft, der GNB Gesellschaft für Nuklear-Behälter mbH, entwickelt, hergestellt und vertrieben.

Bei dem von der französischen Behörde getesteten Behälter mit der Bezeichnung „NTL11“ handelt es sich nicht um einen Behälter des Typs CASTOR, sondern um den Behälter eines anderen Herstellers. Der Behältertyp CASTOR hat alle Sicherheitstests bestanden. Seine Sicherheit ist durch Erteilung der entsprechenden Zulassungen nachgewiesen.

Essen, den 23.03. 1998, GNS Gesellschaft für NuklearService mbH

W. Hawickhorst, K. Janberg

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