■ Staatsanwalt will Anklage wegen Mordes: Kinderschützen bleiben in Untersuchungshaft
Jonesboro (dpa) – Die beiden Kinder, die an der Schule in der US-Stadt Jonesboro im Bundesstaat Arkansas ein Blutbad angerichtet haben, bleiben in Untersuchungshaft. Der 13jährige Mitchell und sein elfjähriger Cousin Andrew wurden gestern einem Jugendrichter vorgeführt.
Richter Ralph Wilson setzte eine Anhörung für den 29. April an, in der über das weitere Schicksal der Kinder entschieden werden soll. Staatsanwalt Brent Davis will offiziell Anklage wegen fünffachen Mordes und elffacher Körperverletzung erheben. Zusätzlich erwägt er, die Kinder nach Bundesstrafgesetzen wegen illegalen Waffenbesitzes in der Nähe einer Schule zu belangen. Dann könnten sie bis zum Alter von 21 Jahren inhaftiert bleiben, während sie nach staatlichem Recht mit 18 auf freien Fuß gesetzt werden müßten.
An ihr Waffenarsenal sind die Jungen über den Großvater gekommen. Der erklärte, die beiden hätten ohne sein Wissen die Gewehre und Pistolen aus seinem Waffenschrank gestohlen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen