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Die UNO ergänzt Deklaration der Menschenrechte

■ Kommission legt einhelligen Entwurf vor

Genf (dpa/AFP) – Die UN-Menschenrechtskommission hat nach 13jähriger Vorarbeit gestern in Genf eine Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern verabschiedet. Sie soll diejenigen vor Repressionen schützen, die sich friedlich gegen Menschenrechtsverletzungen engagieren. Westliche Diplomaten bezeichneten die Erklärung als Meilenstein. „Sie steht in ihrer Wichtigkeit auf einer Stufe mit der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte“, sagte der deutsche Delegationsleiter Gerhart Baum.

„Jeder hat das Recht, einzeln oder mit anderen zusammen, an friedlichen Aktivitäten gegen Verletzungen der Menschenrechte und der Grundfreiheiten teilzunehmen“, heißt es in dem Text. Sie schützt explizit einzelne oder Gruppen, die sich mit friedlichen Mitteln gegen Menschenrechtsverletzungen von Staats wegen engagieren.

Die Deklaration muß noch von der Vollversammlung in New York angenommen werden. Damit wird sie zum Völkergewohnheitsrecht. Verfolgte und Angeklagte können sich dann im Umgang mit Behörden und vor Gerichten auf die Deklaration berufen. „Natürlich können wir die Leute damit nicht aus dem Gefängnis holen, aber sie ist eine moralische Unterstützung“, sagte Baum. Sein amerikanischer Kollege Robert Loftis: „Die Deklaration gibt uns eine weitere Waffe, die wir zur Verteidigung der Menschenrechte erheben können. Laßt uns keine Angst haben, sie einzusetzen.“

Vor allem Kuba hatte sich nach Angaben von Diplomaten bis zuletzt gegen den Text gesträubt. Wichtige Dritte-Welt-Länder wie Indien und Chile hätten letztlich geholfen, Kuba zu isolieren. China verhielt sich nach anfänglichem Widerstand weitgehend passiv.

Die Menschenrechtskommission hat am Freitag mit großer Mehrheit auch die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gefordert. Staaten, in denen die Todesstrafe noch gilt, werden aufgefordert, Exekutionen auszusetzen und die Todesstrafe endgültig abzuschaffen. Die USA bestanden auf einer Abstimmung, um eine Annahme per Konsens zu verhindern. 26 der 53 Mitgliedstaaten der Menschenrechtskommission stimmten für die Resolution, 13 einschließlich den USA stimmten dagegen, zwölf enthielten sich, und zwei nahmen an der Abstimmung nicht teil. Die übrigen Länder waren als Beobachter vertreten. Die Resolutionen der UN-Menschenrechtskommission sind nicht bindend, haben aber politisches und moralisches Gewicht.

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