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Redaktionsrazzia gerügt

■ Bremer Verfassungsbeschwerde hat Erfolg

Karlsruhe (dpa) – Die umstrittenen Durchsuchungen in Bremer Redaktionen im Jahr 1996 werden erneut das Landgericht Bremen beschäftigen.

Das Bundesverfassungsgericht hob in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung Beschlüsse des Landgerichts auf und verwies die Verfahren zur erneuten Entscheidung zurück. Das Landgericht hatte Beschwerden gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen als unzulässig verworfen, weil sie bereits vollzogen worden waren.

Anlaß der Razzien war die Veröffentlichung eines vertraulichen Berichts des Bremer Landesrechnungshofes über ein Haushaltsloch in Höhe von 15 Millionen Mark im Bildungsressort.

Betroffen von den Durchsuchungen waren die Tageszeitungen Bremer Nachrichten, Weserkurier, Weser-Report, Radio Bremen und die taz Bremen. Einige der Medien erhoben Verfassungsbeschwerde.

Das Bundesverfassungsgericht wertete die Polizeiaktionen nun als „tiefgreifende Grundrechtseingriffe“.

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