: Der „Kleine Gesellenbrief“ wird eingeführt
■ Ein Zertifikat für diejenigen, die ihre Lehre abbrechen oder durch die Prüfung fallen. Rüttgers: „Keine Bestätigung des Mißerfolgs, sondern der erbrachten Leistungen und Fähigkeiten“
Bonn (dpa) – Wer die Lehre abbricht oder die Prüfung nicht besteht, soll von sofort an einen „Kleinen Gesellenbrief“ erhalten. Darauf hat sich Bildungsminister Jürgen Rüttgers (CDU) mit den Spitzenverbänden von Handwerk, Handel und Industrie verständigt.
„Das Zertifikat kann schon zu den nächsten Prüfungsterminen bei allen Handwerkskammern sowie auch Industrie- und Handelskammern ausgestellt werden“, erklärte Rüttgers gestern. Lehrlinge, die abgebrochen oder nicht bestanden haben, haben laut Rüttgers nur ein Zeugnis erhalten, das ihr Prüfungsversagen dokumentiert habe. Der „Kleine Gesellenbrief“ sei ein Zertifikat, das die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse herausstelle und über diese Teilleistungen Auskunft gebe. „Das ist keine Bestätigung des Mißerfolgs, sondern der erbrachten Leistungen und Fähigkeiten.“ Damit werde für jeden Arbeitgeber deutlich und nachvollziehbar, daß diese Jugendlichen nicht „Ungelernte“ seien, sondern nützliche und für den betrieblichen Alltag verwertbare Qualifikationen erworben hätten. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat die Bestätigung von Teilqualifikationen durch das neue Zeugnis begrüßt.
Nach Angaben des Ministeriums bleiben in Deutschland jedes Jahr rund 100.000 Jugendliche ohne beruflichen Abschluß. Viele würden gar keine Lehre beginnen, viele würden die Lehre abbrechen oder durch die Prüfung fallen.
Der VBE forderte im Zusammenhang mit dem „Kleinen Gesellenbrief“ eine Stärkung der vorberuflichen schulischen Fördermaßnahmen. „In der Oberstufe der Hauptschulen und der Sonder- und Förderschulen müssen gezielte Fördermaßnahmen für die Schüler greifen, die erkennen lassen, daß sie ohne besondere Förderung kaum in Ausbildungsstellen zu vermitteln sind“, hieß es.
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