■ Gen-Datei: Welche Daten werden gespeichert?
Bonn (rtr) – Seit Freitag baut das Bundeskriminalamt eine zentrale Gen-Datei auf. Welche Daten dort gespeichert werden, ist allerdings noch nicht klar.
Die genetischen Fingerabdrücke aller bereits verurteilter Schwerverbrecher und Sexualstraftäter will Rupert Scholz in die Gen-Datei aufnehmen. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion sagte dies zur Bild- Zeitung. Niedersachsens CDU- Chef Christian Wulff will den genetischen Fingerabdruck sogar bei allen Beschuldigten aufnehmen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Sexualverbrechen läuft. Er plädierte außerdem für eine lebenslange Aufbewahrung der Daten.
Der Präsident des Landeskriminalamtes von Rheinland-Pfalz, Hans-Heinrich Preußiger, sprach sich dafür aus, die zentrale Gen- Datei so umfassend wie möglich anzulegen. Rheinland-Pfalz unterhält bereits seit zwei Jahren eine Gen-Datei. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Joachim Jacob, plädierte hingegen für Einschränkungen bei der Einrichtung der Datei. Lediglich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Leib und Leben sowie gegen die persönliche Freiheit sollten in die künftige Gen-Datei eingehen. Der Datenschützer widersprach damit Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU). Nach dessen Anordnung bezieht die Gen-Datei auch „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ ein. Bei diesen Straftaten spiele der genetische Fingerabdruck aber gar keine Rolle, so Jacob. Nach Angaben des BKA werden zur Zeit nur Daten von Personen gespeichert, die eines Delikts „von erheblicher Bedeutung“ beschuldigt sind und gleichzeitig auch als Wiederholungstäter eingestuft werden.
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