: Klage wegen Morsleben
■ Sachsen-Anhalt will eine Änderung des deutschen Atomgesetzes nicht hinnehmen
Hannover (taz) – Sachsen-Anhalt hat Verfassungsklage gegen die am 1. Mai in Kraft tretende Änderung des Atomgesetzes erhoben. Durch die Verlängerung der Betriebszeit für das Atommüllendlager Morsleben um fünf Jahre bis 2005 sieht Landesumweltministerin Heidrun Heidecke den Einigungsvertrag verletzt. Darin steht nämlich, daß die DDR-Atommüllkippe nur bis zum Jahr 2000 ohne einen Planfeststellungsbeschluß betrieben werden darf. Das laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Schließung der Deponie zum Ziel. Heidecke will mit ihrer Klage verhindern, daß „die DDR-Dauerbetriebsgenehmigung für Morsleben durch eine juristischer Hintertür verlängert wird“.
Eine weitere Verfassungsklage gegen die Atomrechtsänderung bereitet gegenwärtig Schleswig- Holstein vor. Der Bundesrat hatte das neue Gesetz, das unter anderem eine Privatisierung der Endlagerung vorsieht und eine auf den Gorlebener Salzstock zugeschnittene Enteignungsklausel enthält, im vergangenen Jahr mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Länderkammer hält das Gesetz außerdem für zustimmungspflichtig. Bundespräsident Roman Herzog hatte die strittige Gesetzesnovelle dennoch vor gut vierzehn Tagen unterzeichnet. ü.o.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen