Beef muß in Großbritannien bleiben

■ Europäischer Gerichtshof lehnt Klage der britischen Regierung ab

Freiburg (taz) – Das auch heute noch geltende Exportverbot für britische Rinder, britisches Rindfleisch und andere aus Rindfleisch gewonnene Erzeugnisse war rechtmäßig. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gestern entschieden.

Er wies damit eine Klage der britischen Regierung und des britischen Bauernverbandes zurück. Diese hatten feststellen lassen wollen, daß die Kommission mit dem Exportverbot ihre Kompetenzen überschritten hatte. Die Maßnahmen waren mit der Möglichkeit begründet worden, daß der vor allem in Großbritannien aufgetretene Rinderwahnsinn (BSE) beim Menschen die bisher unheilbare Creutzfeldt-Jakob-Krankheit auslösen könne.

Überraschend ist das Urteil nicht. Schon vor zwei Jahren hatte der Gerichtshof einen Eilantrag auf Aussetzung des Exportverbotes abgelehnt. Und im September 1997 empfahl der unabhängige Generalanwalt, der die Luxemburger Urteile vorbereitet, die britische Klage abzulehnen.

Großbritannien hatte der Kommission vorgeworfen, das Exportverbot diene nur zur Beruhigung der Verbraucher und zur Stabilisierung der Fleischmärkte. Demgegenüber betonte der Gerichtshof jetzt, daß es vor allem um den Gesundheitsschutz gegangen sei. Nur ein Ausfuhrverbot hätte gewährleisten können, daß die Anti- BSE-Maßnahmen der britischen Regierung wirkten. Aus Protest gegen das im März 1996 verhängte Embargo hatte die britische Regierung zeitweise die Arbeit der europäischen Gremien blockiert. Jüngst wurde das Exportverbot für Tiere aus „garantiert BSE-freien Herden“ aus Nordirland gelockert. Christian Rath