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Unterschreibt Herzog?

■ Hochschulrahmengesetz soll mit Hilfe des Bundespräsidenten durchgesetzt werden

Berlin (taz) – So hatte sich Roman Herzog den Ruck in der Bildungspolitik nicht vorgestellt. In seiner zweiten Berliner Rede hatte der Bundespräsident vor wenigen Monaten gefordert, Bildung zum „Mega-Thema“ zu machen. Nun haben sich Bund und Länder, CDU und SPD über das neue Rahmengesetz für die über 300 Hochschulen so zerstritten, daß sich Herzog den Kopf zerbrechen muß. Er soll entscheiden, ob das Hochschulrahmengesetz (HRG) verfassungswidrig ist. Laut Grundgesetz kann der Präsident die Signatur für ein Gesetz verweigern.

Gestern scheiterte nämlich der letzte Versuch im Vermittlungsausschuß, das Gesetz über Fragen wie die neuen Studienabschlüsse (bachelor und master), die Studiendauer – und die Studiengebühren einvernehmlich zu verabschieden. Die SPD-regierten Länder verboten die Gebühren mit ihrer Mehrheit im Vermittlungsausschuß. Der Bundestag wird seinerseits diesen unechten Kompromiß überstimmen und das HRG in Kraft setzen.

Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD) geht davon aus, daß der Präsident „ernsthaft prüft“, ob die Länder nicht eigentlich gleichberechtigt in Uni-Fragen sind. Der Bundesrat hatte dies vor Wochen einstimmig festgestellt. Bislang hat Herzog aber noch keinem Gesetz die Unterschrift verweigert. Er tue das nur bei einer „klaren Verfassungsverletzung“, erklärte er 1994 bei einem ähnlichen Fall. Seine Vorgänger von Weizsäcker und Scheel haben mehrfach Gesetze nicht unterzeichnet. Das Präsidialamt teilte der taz mit: Noch habe der Bundespräsident das HRG nicht vorliegen. Er werde aber sehr gründlich prüfen, ob es richtig zustandegekommen ist. cif

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