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Gewoba-Verkauf geht Volk nichts an

■ Staatsgerichtshof gibt Senat recht / Volksentscheid unzulässig

Das Volksbegehren gegen den Verkauf der städtischen Woh-nungsbaugesellschaften Gewoba und Bremische ist unzulässig. Der Bremische Staatsgerichtshof hat entschieden, das Volksbegehren greife in die Haushaltshoheit von Bürgerschaft und Senat ein und verstoße deshalb gegen die Verfassung. Ein Verkauf könne der Stadt 600 Millionen Mark bringen, diese Option dürfe nicht durch Volksentscheid verhindert werden.

Zwei Mitglieder des Staatsgerichtshofs teilten die Einschätzung ihrer fünf Kollegen nicht und gaben ein abweichendes Minderheitenvotum zu Protokoll. Die Initiative „Mehr Demokratie“, die die Hürden für direkte Bürgerbeteiligung senken will, kritisierte, der Gerichtshof habe das „Finanztabu weiter ausgedehnt“. Das Volksbegehren hätte nicht – wie etwa das ebenfalls abgelehnte Volksbegehren für bessere Ausstattung der Schulen – mehr Ausgaben für die Stadt zur Folge gehabt, sondern allenfalls geringere Einnahmen. Durch das „Verbot aller finanzwirksamen Volksbegehren“ würde der Volksentscheid ausgehölt.

Finanzsenator Hartmut Perschau (CDU) sieht durch das Urteil die „Privatisierungsoffensive des Senats bestätigt“. Nach Ansicht der Initiative „Mieter helfen Mietern“ habe der Senat nun freie Hand, die Mieter zu schröpfen. jof

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