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Ghanaische Mutter aus Haft entlassen

■ Behördenrückzieher: Frau darf ausreisen und wiederkommen

Der zweijährige Kwaku ist glücklich. Fast sechs Wochen litt er unter der Trennung von seiner Mutter, nachdem sie in Abschiebehaft genommen worden war. Jetzt wurde die Ghanaerin Dora F. nach einem Haftprüfungstermin entlassen. Zuvor hatten sich die Frauenbeauftragte und die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Maria Spieker, aus grundsätzlichen Erwägungen für die 31jährige eingesetzt: Unter der Inhaftierung von Müttern litten vor allem deren Kinder, hatten sie eingewendet. In Kwakus Fall war dies offensichtlich geworden. Für die Betreuung des Jungen hatte dessen Vater bereits den gesamten Jahresurlaub aufgebraucht – und wegen der häufigen Nachtschichten schon keine Lösung mehr gesehen.

Für die Haftentlassung der Ghanaerin war diese Misere allerdings nicht entscheidend. Noch vor einem Gerichtsbeschluß über ihre weitere Inhaftierung einigten sich Vertreter des Ausländeramtes mit der Anwältin der Inhaftierten. Ergebnis: Die Mutter kommt frei, wenn sie mit dem Kind nach Ghana ausreist. Von dort soll Dora F. die legale Wiedereinreise zum Zweck der offiziellen Heirat mit Kwakus Vater organisieren.

„Das hätten wir schon lange haben können“, kommentierte Dora F.'s Anwältin Rita Pulliam diese Übereinkunft. Sie habe seit Jahren versucht, den Aufenthaltsstatus der Frau, die ihren in Bremen lebenden Mann nach traditionellem ghanaischen Recht geheiratet hat, zu legalisieren – oder ihr eine legale Ausreise zu ermöglichen. Dazu sei es aber nie gekommen, weil verschiedene Ausländerbehörden, in deren Bereich Dora F. gelebt hatte, sich für nicht zuständig erklärt hätten. „Vor diesem Hintergrund war die plötzliche Festnahme der Frau völlig ungerechtfertigt – zumal die Behörden wußten, wo sie wohnt.“ Obwohl es im Haftbefehl heißt, Dora F. sei „wohnsitzlos“, liegen der taz Dokumente vor, die bestätigen, daß die Ghanaerin seit August 1995 in der Waller Wohnung des Kindsvaters amtlich gemeldet war.

Aus Sicht der Bremer Frauenbeauftragten Ulrike Hauffe ist der Fall von Dora F. Anlaß, die Kritik an der Inhaftierung von Müttern kleiner Kinder in Abschiebehaft zu erneuern. Daß Dora F. bis zur jetzigen Regelung fünfeinhalb Wochen in Haft saß, sei „mehr als unbefriedigend und unmenschlich“, rügt sie. Maria Spieker wertet den Vorfall als „Armutszeugnis“ für Ausländeramt und Innenbehörde: „Obwohl wir es mit der Mutter eines Kleinkindes zu tun haben, hat eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls wieder nicht stattgefunden.“ ede

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