■ Bestrafung des Täters keine Genugtuung: Schmerzensgeld für vergewaltigte Prostituierte
Frankfurt/Main (dpa) – Ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Mark hat das Landgericht Frankfurt einer mehrfach und auf grausame Weise vergewaltigten Frau zugesprochen. In dem Urteil, dessen Veröffentlichung für heute vorgesehen war, stellte das Gericht fest, daß der Täter 1993 und 1994 die frühere Prostituierte in seiner Wohnung in Frankfurt bei mehreren Gelegenheiten vergewaltigte und sadistisch mißhandelte.
Der Mann habe sein Opfer in einer Kellerwohnung gefangengehalten, mit einem Seil an einem Heizungsrohr aufgehängt und mit einem Baseballschläger geschlagen, bis dieser zerbrach. Schließlich habe er einen mit nur einer Patrone geladenen Trommelrevolver auf die Frau gerichtet und mehrmals abgedrückt.
Der Mann war 1995 zu zehn Jahren Haft wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung verurteilt worden. Das Gericht stellte jetzt fest, daß die Bestrafung des Täters dem Opfer keine ausreichende Genugtuung gewähre.
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