: Investieren auf Kuba erlaubt
■ EU und USA legen ihren Streit um das Helms-Burton-Gesetz bei, das Sanktionen gegen Investoren auf Kuba vorsieht. EU-Firmen sollen permanente Ausnahmeregelung genießen
Berlin/London (taz/AP/AFP) – Die USA und die EU haben ihren erbittertsten Streit beigelegt: den um das US-amerikanische Sanktionsgesetz gegen ausländische Firmen, die in Kuba investieren. Auf dem US-EU-Handelsgipfel in London haben die beiden Verhandlungsparteien gestern einen Kompromiß über das sogenannte Helms-Burton-Gesetz erzielt.
Demnach sollen europäische Unternehmen permanent von der Anwendung des Gesetzes ausgenommen werden – allerdings nur, wenn ihre Regierungen grundsätzlich die „Unrechtmäßigkeit der Enteignung“ von Gegnern des kubanischen Staatschefs Fidel Castro anerkennen. Der EU-Handelskommissar Leon Brittan mahnte, jede in London vereinbarte Abwandlung des Helms-Burton-Gesetzes müsse noch vom Kongreß in Washington gebilligt werden.
Bei dem anderen strittigen US- Gesetz, dem D'Amato-Gesetz, das Sanktionen gegen Investoren in Iran und Libyen vorsieht, seien Fortschritte erzielt worden. Der Konflikt um das D'Amato-Gesetz ist dabei im Moment der akutere. Es sieht Saktionen gegen Firmen vor, die mehr als 40 Millionen US- Dollar in die Energiewirtschaft des Irans oder Libyens investieren. Nun hat der französische Ölkonzern Total im vergangenen Jahr gemeinsam mit der russischen Gazprom und der malaysischen Ölfirma Petronas einen Vertrag über 2 Milliarden Dollar zur Nutzung iranischer Gasvorkommen unterzeichnet. Die US-Regierung steht daher jetzt vor der Frage, ob sie Sanktionen gegen Total, Gazprom und Petronas verhängt und damit einen gigantischen Handelskrieg auslöst.
Das 1996 verabschiedete Helms-Burton-Gesetz gegen Kuba-Investoren hat die US-Regierung noch nie gegen EU-Firmen angewendet. Als Zugeständnis an die EU blockiert Präsident Clinton alle sechs Monate durch ein erneuertes Veto Strafmaßnahmen gegen die Europäer. Diese sind dadurch bislang nicht zu beruhigen gewesen und haben mehrfach mit einer Klage vor der Welthandelsorganisation WTO gedroht.
Besonders aufgebracht sind die europäischen Regierungen durch eine Klausel in dem Gesetz, wonach ausländische Firmen vor US- Gerichte gezerrt und auf Schadenersatz verklagt werden können, wenn sie auf Kuba in ehemalige US-Firmen oder enteignete Besitzungen von US-Bürgern investieren. Daß die USA sich mit diesem Gesetz in Geschäfte zwischen Drittländern einmischen und dadurch ihre Gesetze weltweit durchsetzen wollen, hat auch der Europarat im letzten Jahr als völkerrechtswidrig verurteilt.
Die EU aber hat alle Ultimaten zur Aufhebung des Gesetzes verstreichen lassen. Die USA hatten nämlich durchblicken lassen, einen für sie nachteiligen WTO-Schiedsspruch ohnehin nicht hinzunehmen. Dies aber würde für die WTO einen Autoritätsverlust bedeuten, der die ganze Einrichtung fragwürdig werden ließe. lieb
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