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Keine Einigung über Gen-Kennzeichnung

Brüssel (dpa) – Die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die mit genveränderter Soja oder Gen-Mais hergestellt sind, bleibt weiter ungelöst. Der EU-Ministerrat für den Binnenmarkt konnte sich gestern nicht einigen. Unstrittig war, daß alle Produkte, bei denen eine Genveränderung durch Erbgut- oder Eiweißanalyse wissenschaftlich nachgewiesen werden kann, einen klaren Hinweis auf dem Etikett erhalten müssen. Umstritten blieb aber eine Kennzeichnung für den Fall, daß ein Anteil von Gen-Mais oder Gen-Soja unsicher bleibt oder nicht ausgeschlossen werden kann. Dafür wünschte sich die EU-Kommission den Hinweis „Kann gentechnisch veränderten Mais/Soja enthalten“. Zwölf der fünfzehn Mitgliedsstaaten lehnen eine derartig vage Formulierung ab. Die Richtlinie für die Kennzeichnung ist seit bereits einem Jahr in Kraft, ohne daß die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen sind. Deshalb gibt es bisher noch keine Kennzeichnungen in den Lebensmittelgeschäften. Wenn sich der Ministerrat bis 26. Mai nicht einigt, kann die EU-Kommission allein entscheiden. Der Europäische Verbraucherverband hat darauf hingewiesen, daß rund 60 Prozent aller abgepackten Lebensmittel Sojabestandteile enthalten.

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