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Bedenken werden weggewischt

■ Die Behauptung, eine Gesundheitsgefährdung habe es nie gegeben, halten Kritiker für eine „Verhöhnung des Strahlenschutzes“

„Das Ganze ist kein gesundheitliches oder radiologisches Problem“, sagt die Sprecherin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), „sondern ein rechtliches, ein Problem der Aufsicht über und der Information durch die Kernkraftwerksbetreiber.“ In dieser klaren Bewertung der Außenkontaminationen an Castor-Behältern weiß sich Gabi Vlcek ausnahmsweise nicht nur mit den AKW-Betreibern, sondern auch mit allen Atomaufsichtsbehörden einig.

Nach dieser Lesart haben die deutschen AKW-Betreiber zwar über Jahre hin durch die radioaktiven Kontaminationen außen an ihren Castor-Behältern gegen die internationalen Transportvorschriften verstoßen und dies auch noch verheimlicht. Gesundheitsgefahren sollen aber von den radioaktiven Teilchen, die nicht im, sondern am Behälter hafteten, nicht ausgegangen sein.

Den Grenzwert von 4 Becquerel pro Quadratzentimeter, der bei Transporten nach Frankreich schon mal um das 3.000fache überschritten wurde, hält Gabi Vlcek für sehr streng. „Der Beitrag der außen anhaftenden radioaktiven Partikel zur Gesamtstrahlung eines beladenen Behälters ist irrelevant“, sagt die BfS-Sprecherin. Auch wenn etwa ein Arbeiter solche Partikel einatme oder über ungewaschene Hände mit dem Frühstücksbrot aufesse, führe dies nach einer hausinternen Rechnung nur zu einer Strahlenbelastung von 2 Mikrosievert: ein Zwanzigtausendstel der jährlich zulässigen Dosis.

Diese Rechnung möchte sich die Bremer Professorin Inge Schmitz-Feuerhake allerdings „gern einmal vorführen lassen“. Die Physikerin hält solche Aussagen für eine „dreiste Verhöhnung des Strahlenschutzes“. Der Grenzwert von 4 Becquerel für die Außenseite von Transportbehältern habe durchaus einen Sinn. Gemessen wird dieser Grenzwert durch die „Wischprobe“. Nach den Vorschriften wird eine Behälterfläche von 300cm2 geputzt und dann die Radioaktivität des Tuches gemessen. Dabei muß eben so lange geputzt werden, bis das Tuch mit weniger als 4 Becquerel strahlt. Allerdings könne man bei einem Castor-Behälter, an dem auch Schrauben in Gewinden sitzen, nur bedingt von der Radioaktivität des Tuches auf die des Behälters schließen.

Über die Art der Partikel an einem Castor-Behälter sagt eine solche Wischprobe allerdings nichts aus. In den Abklingbecken, in denen die Castor-Behälter unter Wasser mit Brennelementen beladen werden, könne man eine Vielzahl von Radionukliden nachweisen, die unterschiedlich auf den Menschen wirken. „Bei 1.000 Becquerel ist der Grenzwert für die jährlich zulässige Strahlendosis bereits überschritten“, sagt Schmitz- Feuerhake. Jürgen Voges

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