piwik no script img

Straßburg weist Klage eines Kurden ab

Straßburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines Kurden gegen die türkische Regierung wegen der Zerstörung seines Hauses durch Militäreinheiten abgewiesen. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe nicht, hieß es in der gestern veröffentlichten Entscheidung. Der Kurde habe in der Türkei nicht den Instanzenweg ausgeschöpft. Zwar sei Militär zum fraglichen Zeitpunkt in der Region aktiv gewesen, sagten die Behörden, das Haus des Klägers aber sei durch die PKK zerstört worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen