: Straßburg weist Klage eines Kurden ab
Straßburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines Kurden gegen die türkische Regierung wegen der Zerstörung seines Hauses durch Militäreinheiten abgewiesen. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe nicht, hieß es in der gestern veröffentlichten Entscheidung. Der Kurde habe in der Türkei nicht den Instanzenweg ausgeschöpft. Zwar sei Militär zum fraglichen Zeitpunkt in der Region aktiv gewesen, sagten die Behörden, das Haus des Klägers aber sei durch die PKK zerstört worden.
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